Ingenieurbüro Däubler
 Däubler klebt Dir "eine" in ... Ulm - Blaustein - Blaubeuren 

TECHNISCHER DIENST/EINZELABNAHME

Einzelabnahme nach §13 EG-FGV, §19(2) StVZO i.V.m. §21 StVZO

Nachdem das Monopol zur Einzelabnahme in 2019 gefallen ist, haben auch wir uns im Rahmen der Anforderungen des Kraftfahrbundesamtes (KBA) zur Durchführung von Typgenehmigungen/ Einzelabnahmen qualifiziert. Als Unterschriftsberechtigter (USB) können wir Ihnen ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis erstellen, welches Sie zur Vorlage bei der zuständigen Zulassungsstelle benötigen. Die Genehmigung und Erteilung der Betriebserlaubnis obliegt dem Straßenverkehrsamt (SVA).

Als USB des Technischen Dienstes der GTÜ führen wir folgende Dienstleistungen aus:

  • §13 EG-FGV (Einzelabnahme für Neufahrzeuge der Klassen M,N,O)
  • §21 StVZO "neu" (Einzelabnahme für Neufahrzeuge außer der Klassen M,N,O)
  • §21 StVZO "alt" (Einzelabnahme für Fahrzeuge aus dem Ausland, z.B. Importfahrzeuge)
  • §19(2) i.V.m. §21 StVZO (Einzelabnahme für im Verkehr befindliche Fahrzeuge)


Ihre Anfrage unter Angabe des genauen Vorhabens und vorhandenen Belegen (Prüfzeugnissen, Fahrzeugdaten, Bilder,..) richten Sie bitte per Email an info@pd-gtue.de

 
 
 
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