INGENIEURBÜRO DÄUBLER

ULM ESELSBERG | WIPPINGEN

An unseren Prüfstellen am Ulmer Eselsberg und Wippingen stehen wir Ihnen engagiert, zuverlässig und kompetent zur Ver­fügung.
„Mehr Service für Sicherheit“ ist deswegen nicht nur ein Slogan – es ist unser Auftrag!


Als GTÜ-Vertragspartner sind wir im amtlichen Bereich Wettbewerber von TÜV und DEKRA und führen an Ihrem Fahrzeug, im Namen und auf Rechnung der GTÜ, amtliche Prüfungen wie z. B. die Hauptuntersuchung inkl. "AU" durch.


DÄUBLER KLEBT DIR "EINE"


AMTLICHE DIENSTLEISTUNGEN

Im Bereich der amtlichen Dienstleistungen - welche wir im Namen der GTÜ durchführen - sind wir Ihr kompetenter und zuverlässiger Partner.


Hauptunter­suchun­g nach § 29 StVZO
Änderungs­abnah­men nach § 19(3) StVZO
Unter­suchungen nach §§ 41 und 42 BO-Kraft
Oldtimergutachten nach § 23 StVZO
Fahrzeug-Unter­suchungen nach § 13 FZV
Unter­suchungen nach § 5 FZV (Mängel­karte der Zu­lassungsstelle)
100-km/h-Zulassung


 

SACHVERSTÄNDIGEN LEISTUNGEN

Sie waren in einen Unfall verwickelt!? Kommen Sie vorbei - wir erstellen Ihr qualifiziertes Gutachten.

Das Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall dient der Feststellung der unfallbedingt eingetretenen Schäden. Es hat sowohl Schaden­ feststellenden wie auch beweissichernden Charakter.
Im Kaskoschaden berück­sichtigt der Kfz-Sachverständige die vertrag­lich­en Vorgaben und im Haftpflicht­schaden die gesetz­lichen Bestimmungen sowie die geltende Rechtsprech­ung im Rahmen der Gutachtenerstellung. Die Sach­ver­ständigen sind neutral und un­ab­hängig. Damit wird gewährleistet, dass der Geschädigte 100 % Schaden­er­satz geltend machen kann. Wichtig dabei ist, dass erst die Einschaltung eines qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachver­ständigen zur vollen Scha­den­­­ersatz­leistung führt.
Die Gutachtenerstellung er­folgt mit den neuesten Techno­logien und mit den mo­dern­sten Kommunikationstech­nik­en.



OLDTIMER GUTACHTEN

 

Natürlich ist der emotionale Wert Ihres Oldtimers unschätzbar! Aber im alltäglichen Umgang mit klassischen Fahrzeugen gibt es verschiedene Situationen, in denen eine objektive Bewertung unerlässlich ist:

- die richtige Versicherungseinstufung
- der sichere Kauf und Verkauf
- der eingetretene Schadenfall
- der Oldtimer als Investment

Genau hierfür stehen wir für Sie als Oldtimerexperte der GTÜ mit Know-how & unserem kompetenten Netzwerk zur Seite. Durch das System GTÜ wird ein Bewertungsprozess nach höchsten Qualitätsanforderungen garantiert, der die individuellen Besonderheiten des Fahrzeuges bezüglich Zustand und Historie als Grundlage für eine objektive Wertfindung berücksichtigt.

 

Anerkannte Qualität – Ihre Sicherheit!
Einer der häufigsten Gründe, ein Gutachten erstellen zu lassen, ist die Festlegung des Fahrzeugwertes für den Versicherungsvertrag. Unsere Gutachten bieten in diesem Fall die höchstmögliche Transparenz für den Besitzer und die Versicherungsgesellschaft. Daher sind die Wertgutachten der GTÜ von den führenden Oldtimerversicherungen anerkannt!

Die GTÜ ist eine neutrale und unabhängige Sachverständigenorganisation. Unser überregional flächendeckendes Netz an GTÜ-Oldtimerexperten bietet Ihnen hohe Qualitätsstandards und rundum kompetente Leistungen. Die GTÜ-Oldtimerexperten beraten und informieren Sie gerne darüber, welches Gutachten Sie für Ihr Fahrzeug benötigen und wann eine Aktualisierung sinnvoll ist.


Die GTÜ steht in keinem Interessenkonflikt. Deshalb können wir für Sie 100 % Leistung geben!


 

TECHNISCHER DIENST

Als USB des Technischen Dienstes der GTÜ führen wir folgende Dienstleistungen aus:

§ 13 EG-FGV (Einzelabnahme für Neufahrzeuge der Klassen M,N,O)
§ 21 StVZO "neu" (Einzelabnahme für Neufahrzeuge außer der Klassen M,N,O)
§ 21 StVZO "alt" (Einzelabnahme für Fahrzeuge aus dem Ausland, z.B. Importfahrzeuge)
§ 19(2) i.V.m. §21 StVZO (Einzelabnahme für im Verkehr befindliche Fahrzeuge)
Einzelabnahme nach §13 EG-FGV, §19(2) StVZO i.V.m. §21 StVZO

Nachdem das Monopol zur Einzelabnahme in 2019 gefallen ist, haben auch wir uns im Rahmen der Anforderungen des Kraftfahrbundesamtes (KBA) zur Durchführung von Typgenehmigungen/ Einzelabnahmen qualifiziert. Als Unterschriftsberechtigter (USB) können wir Ihnen ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis erstellen, welches Sie zur Vorlage bei der zuständigen Zulassungsstelle benötigen. Die Genehmigung und Erteilung der Betriebserlaubnis obliegt dem Straßenverkehrsamt (SVA).
 
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